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  Spezifikation für nachladbare Signaturen

Berlin, 20.2.2007. Durch die Arbeitsgemeinschaft der Trustcenterbetreiber (T7 e.V.) wurde die Spezifikation für eine nachträglich aufzubringende Signaturfunktion definiert. Damit wird wird es für Inhaber künftiger elektronischer Personalausweise, Betriebsausweise oder Gesundheitskarten möglich sein, die SmartCard nachträglich mit einer Signaturfunktion auszustatten.